Vermittlerrichtlinie und Verbandsarbeit

11.01.2005 07:35:11

Hallo Makler-Kolleginnen u. Kollegen!

Ich befürchte, dass das Gros der Kollegen sich der Situation nicht richtig bewusst ist. Auch werden viele denken, was kann man da schon ausrichten. Wenn man richtig ansetzt, kann man m.E. schon etwas ausrichten. Allerdings wird dieses sehr schwer sein. Allein wenn ich daran denke, welche Untersützung unser jetziger Bundeskanzler vor seiner ersten Wahl durch den Chef des AWD, Herrn [Name ausgeblendet], erhalten hat, dann glaube ich allerdings auch, dass nur ein geringer Erfolg für die Maklerschaft herauskommen wird.

Ich befürchte, dass Herr [Name ausgeblendet]behalten wird, wenn er meint, dass erst durch entprechende Urteile Klarheit in das schwammige Gesetz zu bekommen ist. Dieses kann jedoch noch sehr lange dauern. Und - wer wird dieses ausfechten? Die jetzt etablierten Verbände wohl nicht. Wer will dieses machen?

Wenn ich an meinen jahrelangen Kampf gegen die maklerfeindliche Version des AVAD-Auskunftverkehrs denke, dann habe ich wenig Hoffnung. Auch damals haben die etablierten Verbände gänzlich versagt. Wem das damalige Problem nicht bekann ist möchte ich deiese nochmals zur Kenntnis geben.
Von 1996 bis Anfang 2000 war im Informationsblatt über den AVAD-Auskunftverkehr folgende Passage enthalten:

"Jede Auskunft, die ein Unternehmen über einen Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten an die AVAD gibt, wird automatisch an alle übrigen Unternehmen, mit denen der Versicherungsmakler oder Mehrfachagent ebenfalls zusammenarbeitet, weitergeleitet."

Zu bemerken ist dabei noch, dass ein Vorstandsmitglied des BvK gleichzeitig auch AVAD-Vorstandsmitglied war.

Auch der letzte Satz im damaligen AVAD-Infoblatt: "Die sich ergebenden Datenschutzfragen sind von der zuständigen Datenschutzbehörde überprüft und mit ihr verfahrensmäßig im einzelnen abgestimmt worden. " war schlicht ausgedrückt gelogen. In seinem 15. Tätigkeitsbericht 1996 schreibt der Hamburgische Datenschutzbeauftrage unter anderem: "Die Verfahrensweise der Versicherungswirtschaft ist auch deshalb besonders zu kritisieren, weil in dem Informationsblatt über den AVAD-Auskunftverkehr behauptet wird, die Datenschutzfragen seien von der zuständigen Datenschutzbehörde überprüft und mit ihr verfahrensmäßig im einzelnen abgestimmt worden. Mittlerweile stellt die AVAD diese Behauptung in der Neufassung des Informationsblattes nicht mehr auf."

Noch im Jahre 1999 wurde mir noch ein AVAD-Infoblatt mit der entsprechenden Behauptung von einem Maklerbetreuer vorgelegt. Deisen Mann habe ich damals nach längerer Diskussion rausgeschmissen. Umgehend bekam ich von einer Kooperationsgesellschaft die Kündigung der Courtagezusage.

Trotz meiner Erlebnisse möchte ich dazu aufrufen, aktiv zu werden. Notfalls müssen wir vor Ort unsere Bundestagsabgeordneten auf die Füße treten. Dazu bedarf es aber entsprechnede Vorbereitung.

Ich bin mit dabei. Packen wir es an!!!!

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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