Versicherungsmmakler mit Ehrenamt

21.08.2009 14:35:03

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

da ich bis 2011 wegen einer schweren Krankheit eines Kollegen zusätzlich ein
Ehrenamt in meinem Landkreis übernehme, wollte ich mal fragen, wie ich
meinen Ausfall als Versicherungsmakler beziffern könnte...

Im Antrag steht:

Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

Durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht mir grundsätzlich kein
Verdienstausfall.

-- Durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht mir Verdienstausfall.
Ich bitte um Erstattung in Höhe des satzungsgemäß festgelegten
Durchschnittssatzes, da ich

- Hausfrau/-mann bin und kein eigenes Erwerbseinkommen, keine Rente oder
anderweitige Geldleistung aus öffentlichen Mitteln beziehe,

- Beruflich nichtselbständig tätig bin. Ein entsprechender Nachweis
meines Arbeitgebers ist beigefügt.

- beruflich selbständig bin. Die ehrenamtliche Tätigkeit beeinträchtigt
meine

-- berufliche Arbeit zeitlich in solchem Maße, dass mir hierdurch
nachweisbar
Verdienstausfall entstehen kann. Ich bin tätig als:

-- Durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht mir Verdienstausfall. Ich
bitte um Erstattung in tatsächlich entstehender Höhe, da ich

- beruflich nichtselbständig tätig bin. Den Einzelnachweis meines
Arbeitgebers erbringe ich für jede Sitzung.

- beruflich selbständig bin. Für jede Sitzung lege ich einen konkreten
Nachweis vor, dass mir Verdienstausfall entstanden ist und in welcher Höhe.

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Wer kann mir in diesem Fall einen Tipp geben...

Vielen Dank schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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