Versicherungsnehmerwechsel

15.07.2004 08:16:35

Hallo Liste,

ein Kunde möchte betätigt haben, dass er bei einer Lebensversicherung
grundsätzlich einen Versicherungsnehmerwechsel vornehmen kann. Im VVG
habe ich nichts darüber gefunden. In welchem Gesetz ist das geregelt?
Weiterhin möchte er wissen, wo steht, dass dieser – nach heutiger
Steuergesetzgebung – keine Novation darstellt.

Weiß jemand von Ihnen, wo ich das nachlesen kann?

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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