Vertragsaufhebung infolge Risikofortfall

16.10.2003 10:24:55

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgender Fall : Vn hat im Jahre 2000 in seinem Wohnhaus die Heizung von Öl
auf Gas umgestellt.

Nachdem wir nun das Mandat übernahmen, teilten wir dem
Gewässerschadenhaftpflichtversicherer den

Risikofortfall mit und baten um rückwirkende Aufhebung.

Als Antwort teilte uns dieser ( Thurigia Generali ) nunmehr mit, das eine
rückwirkende Aufhebung grundsätzlich nicht möglich

sei.

Weder im VVG, noch in den AHB habe ich dazu etwas gefunden.

Wer kann mir weiterhelfen `

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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