Vollkaskoschaden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mandant hatte einen Vollkaskoschaden.
Die Schadenschnellhilfe ermittelte in dem Gutachten folgende Werte:
Reparaturkosten: 15.400 ¤
Wiederbeschaffungswert: 28.500 ¤
Restwert: 17.800 ¤
Der Mandant möchte die Reparaturkosten nach dem vorliegenden Gutachten
abrechnen.
Der Versicherer möchte nur den Wiederbeschaffungswert 28.500 ¤ abzüglich
des Restwertes 17.800 ¤ also 10.700 bezahlen.
Die Reparaturkosten sollen nur bezahlt werden wenn der Mandant eine fachgerechte Reparatur nachweist.
Das Fahrzeug wurde mittlerweile fachgerecht repariert und der Versicherer hat eine Nachbesichtigung durch die Schadenschnellhilfe veranlasst.
Das Nachtragsgutachten bestätigt die sachgemässe Reparatur.
In der Vergangenheit wurde wenn der Mandant es wünschte immer nach
Gutachten ohne MwSt. abgerechnet.
Kennt einer der Kollegen die rechtliche Lage oder hat schon ähnliche
Erfahrungen gesammelt ?
Danke für die Mithilfe.
Freundliche Grüße
[Name ausgeblendet]
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