Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

07.08.2012 16:32:43

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Kolleginnen u. Kollegen, die in KV gut
unterwegs sind:

Es ist noch nichts passiert, aber ggf. soll eine Kranken-Vollversicherung
mit Beginn 01.01.2011

vom VR gekündigt werden( nach tel. Aussage eines Sachbearbeiters) weil der
nach dem ersten Leistungsfall

angeforderte Hausarztbericht 2 vom VN nicht angegebene Vorerkrankungen
enthält.

Beide Erkrankungen, 1. nicht näher bez. Infektion mit 1 Tag AU u. 2.
Rückenschmerzen mit 1 Tag AU, beides in 12/08,

haben nichts mit dem aktuellen Leistungsfall zu tun.

§ 19 VVG sagt: Wird die Anzeigepflicht nur leicht fahrlässig verletzt, kann
der Versicherer den Vertrag mit

einer Frist von 4 Wochen kündigen.

War das Verhalten des VN Ihrer Meinung/Erfahrung nach bereits leicht
fahrlässig ??

Danke und viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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