Wechsel in den Standardtarif

24.01.2014 15:41:53

Hallo in die Runde,

ich habe soeben einen Kunden übernommen der u.a. seit 30 J. eine
KV-Vollversicherung hat

und bei dem bisherigen Betreuer einige Tarifwechsel innerhalb seines VR,s
durchgespielt hat,

ohne Erfolg, der Basistarif kommt wegen des hohen Beitrages nicht in Frage.

Kunde 65 J. geschieden, der Beitrag von 620,00 plus 2.500 SB, ist von
seiner Rente(1.400)nicht mehr zu bezahlen.

Als Alternative bleibt m.E. nur der Standardtarif(wegen Anrechnung der
Alterungsrückstellungen)

die eingeschränkten Leistungen u. sonstigen Besonderheiten haben wir
besprochen.

Mit dem Standardtarif hatte ich in der Praxis bisher noch nichts zu tun,
deshalb die folgenden Fragen:

1. Kann der VR wegen der vorherigen hohen SB auf eine
Gesundheitsprüfung bestehen, d. h.

einen evtl. Risikozuschlag erheben?

2. Ist der Wechsel, wie bei anderen Tarifen, jederzeit möglich, was
geschieht mit der SB aus dem alten Tarif bis dahin?

3. Zusatztarife sind ja lt. Bedingungen nicht möglich, jetzt hat mir
ein MB erzählt, dass

das doch geht, wenn der Kunde erklärt, das sein Einkommen dauerhaft unter
der BBG bleibt!!??

Es gibt sicher den einen oder anderen Kollegen der sich damit auskennt und
evtl. auch eine Aussage dazu machen kann,

ob schon einmal ein Kunde mit dem Standardtarif von einem Arzt abgelehnt
wurde.

Vielen Dank schon mal und allen ein schönes Wochenende

[Name ausgeblendet]

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