Wechsel von PKV in GKV nach Kündigung der PKV
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
unserem Kunden wurde durch den VR die PKV zu Mitte April diesen Jahres gekündigt. Grund sei eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Nun möchte unser Kunde in die GKV und hat sich bereits mit seiner damaligen GKV in Verbindung gesetzt. Diese würde ihn aufnehmen, allerdings mit Versicherungsbeginn 01.01.2008.
Die Selbstständigkeit unseres Kunden begann zum 01.01.2008. Auch zu diesem Datum kündigte unser Kunde die GKV und wechselte in die PKV.
Da die PKV den Vertrag nun zu Mitte April gekündigt hat, bzw. von dem Vertrag zurücktritt (das Schreiben erhalte ich noch per Post), würde der Kunde eine doppelte Beitragsbelastung vom 01.01.2008 bis heute haben oder habe ich hier einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus
[Name ausgeblendet]
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