Wegfall des Sterbegeldes per 1.01.04
Sehr geehrte Kolleg(inn)en,
vor ca. zwei/drei Wochen war die Frage nach der Richtigkeit des Sterbegeld-Wegfalles per 1.01.04 schon einmal hier kurz angesprochen und in Frage gestellt - allerdings ohne Resonanz.
Aus akutem Anlass würde mich nun die persönliche Einschätzung der Juristen der Liste zu diesem Thema interessieren.
Nachstehend die Antwort der BKK-SEL auf meine Anfrage:
"Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],
nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. ist das
Sterbegeld
nach § 58 SGB V nicht zum 01.01.2004 entfallen. Er begründet dies damit,
dass
die §§ 58 und 59 SGB V (Sterbegeld) a.F. nach Artikel 37 Abs. 8 GMG
(GKV-Modernisierungsgesetz)
erst mit Wirkung vom 01.01.05 durch neues Recht überschrieben bzw. ersetzt
werden.
Im GMG sei an keiner Stelle das Außer-Kraft-Treten dieser Vorschriften zum
01.01.04
geregelt. Demzufolge wären die §§ 58 und 59 SGB V a.F. im Jahre 2004
weiterhin geltendes
Recht, sodass im Jahre 2004 das Sterbegeld noch zu den Leistungen der
gesetzlichen
Krankenversicherung gehöre.
Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen ist der Anspruch auf
Sterbegeld durch das GMG mit Wirkung ab 01.01.04 entfallen. Durch Artikel
37 Abs. 1 GMG
wurde das GMG zum 01.01.04 in Kraft gesetzt. Artikel 37 Abs. 8 GMG nimmt
davon bei Artikel
1 in Nr. 36 einzeln genannte Paragrafen aus und lässt nur diese zum
01.01.05 in Kraft treten.
Artikel 1 Nr. 36 ist aber ansonsten zum 01.01.04 in Kraft getreten. Durch
die Neufassung
des gesamten siebten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB V zum
01.01.04, der
bisher die Sterbegeldregelungen enthielt, wurde die bisherige Fassung der
§§ 58 und 59 SGB V
indirekt aufgehoben. Einer ausdrücklichen Aufhebung bedurfte es daher
nicht.
Im Übrigen wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich der Wegfall des
Sterbegeldes
zum 01.01.04 auch aus der zeitlichen Streichung der §§ 11 Absatz 1 Satz 2
SGB V,
§ 21 Abs. 1 Nr. 5 SGB I sowie aus der amtlichen Gesetzesbegründung und dem
vom
Gesetzgeber geschätzen Einsparvolumen für die GKV ergibt.
Einen Anspruch auf Sterbegeld im Jahr 2004 können wir daher nicht gewähren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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