Weiterbildungspunkte

25.09.2018 15:25:14

Guten Tag werte Kollegen,

ich sitze gerade auf dem "Schlauch". Muß man denn schon für 2018 die 15 Std Weierbildung nachweisen können.

Wenn ja, was wenn man es nicht nachweisen kann? Was passiert?

Besten Dank,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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25.09.2018 18:25:00

Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

ich übernehme den leichten Teil der Antwort zu Frage 1: eindeutig JA!

Zu Frage 2: Bin ich auch mal gespannt. Es kann ja nicht sein, dass dann wirklich die "Lizenzen" den "betroffenen" Vers.-Maklern entzogen werden. Aber es gibt sicher noch weitergehende Antworten aus der Teilnehmerrunde.

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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25.09.2018 18:24:49

Moin moin Herr [Name ausgeblendet],

für 2018 sind es 12,5Std. die der IHK nachzuweisen wären.

Was passiert, wenn es nicht erfühlt wird? Hier würde ich einfach die IHK
anrufen, die für Sie zuständig ist. Die können es ihnen genau beantworten.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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26.09.2018 09:14:22

Guten Morgen gemeinsam,

im Schadenfall des Maklers sind die Weiterbildungspunkte nachzuweisen.
Ist die Weiterbildungsplicht nicht erfüllt, wird die Lizenz entzogen.

Mit den besten Empfehlungen

Peter Schowtjak

[Name ausgeblendet]

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26.09.2018 10:02:57

Moin,

woher haben Sie diese Erkenntnis???? I

Schadenfälle sind vom VSH-Versicherer abzuwickeln und in deren Bedingungen
steht nichts von Qualifikation.

"Lizenzentziehungen" können nur IHK's durchführen, bzw. in bestimmten Fällen
Ordnungsämter. Dafür haben die Gerichte aber außergewöhnlich hohe Hürden
aufgebaut. Da reicht nicht das Fehlen der einen oder anderen
Weiterbildungsstunde.

Mit Gruß

[Name ausgeblendet]

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26.09.2018 11:12:26

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

Ihre Formulierungen sind unmißverständliche Aussagesätze. Bitte klären Sie
uns auf, woher diese Informationen in dieser Eindeutigkeit stammen oder aus
welchen Vorschriften und entsprechender Rechtssprechung Sie diese ableiten.
Es geht hier um eine existentielle Frage für unsere Branche, da wäre
Rechtssicherheit, soweit möglich, wünschenswert. Vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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28.09.2018 09:36:33

Sehr geehrte Kollegen,
um diese Frage beantworten zu können, muss es ersteinmal eine Durchführungsbestimmung sowie eine Rechtssprecung geben. Die vorab geschriebenen Konsequenzen kann mann vermuten aber nicht ableiten. Das wird im Ermessen von IHK, Haftpflichtversicherer und Gerichten liegen.
Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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