Wenn Verbraucherschützer vor Verbrauchern schützen

13.08.2009 21:43:49

Pressemitteilung 06/2009 der IGVM e.V. vom 13.08.2009:

"Wenn Verbraucherschützer vor Verbrauchern schützen

Bei einem Wildschutzzaun stellt sich schon im Begriff die Frage, ob das ein Zaun ist, der das Wild
schützen soll, oder vor dem Wild? Dass die Arbeit mit öffentlichen Geldern finanzierter
Verbraucherschützer auch nicht stets geeignet ist, die Verbraucher zu schützen, zeigte jüngst nach
Informationen der IGVM e.V. ,Finanztest' in seiner Online-Ausgabe.

Zum Hintergrund berichtet die IGVM e.V.:
Der Markt der Versicherungsvermittlung unterliegt seit dem 22.05.2007 gesetzlichen Anforderungen,
insbesondere der Registrierungspflicht von Versicherungsvermittlern in einem öffentlich
zugänglichen, vom DIHK geführten, Register. Ohne eine Registrierung in diesem Register darf niemand
mehr in Deutschland gewerblich Versicherungen vermitteln.

Aus diesem Register geht auch hervor, ob jemand Vertreter einer oder mehrerer
Versicherungsgesellschaften, oder Vertreter des Versicherungsnehmers, also ein Versicherungsmakler,
ist.

Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler müssen im Vorfeld einer Vermittlung beraten und die
Beratung dokumentieren. Für Versicherer, die im sogenannten Fernabsatz (per Telefon oder Internet)
tätig sind, besteht diese Verpflichtung nicht. Versicherungsmakler haften gegenüber den
Versicherungsnehmern - ggf. mit ihrem gesamten Privatvermögen - für Fehler in der Beratung und sind
neben ausschließlichen Beratern die Berufsgruppe unter den Versicherungsvermittlern, die als einzige
dem Versicherungsnehmer einen passenden Rat schulden ("...so dass er nach fachlichen Kriterien eine
Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des
Versicherungsnehmers zu erfüllen.").

Was ist nun bei Finanztest passiert?
Finanztest empfiehlt auf seiner Homepage unter dem Titel ,Private Haftpflicht bei Tchibo: Lohnender
Schutz' eine Privathaftpflichtversicherung von Tchibo. Für Beratungsfehler haftet Finanztest nicht.
Tchibo wiederum ist nicht als Versicherungsvermittler registriert und behauptet von sich, nur als
,Tippgeber' zu arbeiten, also selber gar nicht zu beraten, oder zu vermitteln - und haftet deshalb
auch nicht für Beratungsfehler. Ob diese Auffassung einer rechtlichen Überprüfung standhält, wird
noch zu prüfen sein. Tchibo empfiehlt spezielle Tarife der Asstel Versicherungsgruppe.
Die Asstel Versicherungsgruppe wiederum arbeitet als Direktversicherer - und muss als ein solcher
weder beraten, noch die Beratung dokumentieren, haftet also auch nicht für Beratungsfehler.

In der Folge, so die IGVM, blieben gutgläubige Verbraucher auf Schäden sitzen, wenn der
Versicherungsschutz sich als nicht passend herausstellt. Das sei um so verwunderlicher, als dass
Finanztest sonst schreibe: "Versicherungsvermittler: Nicht auf Beratung verzichten!".
"Auf die Zusammenhänge und die potentielle Gefahr für Verbraucher, die sich durch diese
,Empfehlungskette' ergeben, weist Finanztest nicht hin", so

[Name ausgeblendet]

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