Widerrufsrecht

11.11.2005 13:01:07

Die Allianz hat an einen Kunden im Juli die Beitragserhöhung für eine
Wohngebäudeversicherung verschickt. Hierin wurde allerdings nicht auf das
Widerrufsrecht nach einer Beitragserhöhung hingewiesen. Es war lediglich
folgender Satz zu lesen:

"Die gestiegenen Schadenaufwendungen machen es erforderlich, die
vresicherungsbeiträge anzuheben. Dies sehen die Ihrem Vertrag zugrunde
liegenden Versicherungsbedingungen auch vor (Einzelheiten hierzu finden Sie
in § 12 VGB 2001)." ...

Im § 12 VGB wird allerdings nur über das Widerrufsrecht bei Policenversandt
geschrieben.

Wie sehen Sie das? Reicht der Hinweis auf das allgemeine Widerrufsrecht aus
um den Kunden mitzuteilen, dass im Dezember der Beitrag teurer wird und er
innerhalb eines Monats widersprechen kann?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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