Wie es ausging: Kündigungsablehnung wegen falschen Ablaufdatums

01.11.2003 11:29:55

Hallo Kolleginnen und Kollegen!
Sie erinnern sich? Ein VU lehnte unsere Kündigung zur Hauptfälligkeit ab, da ein
falsches Ablaufdatum genannt war, und wollte den Vertrag auch über das richtige
Ablaufdatum hinaus fortsetzen. Wir kündigten nicht erneut, sondern beriefen uns
auf BGB § 133 ("Wirklicher Wille ist zu erforschen"...).
Ergebnis: Der Vertrag wird nun doch zum richtigen Ablaufdatum - und damit zur
ersten regulären Kündigungsmöglichkeit - aufgehoben. Ob das allerdings Resultat
unseres Hinweises auf BGB § 133 war, oder der Sachbearbeiter einen "guten" Tag
hatte - das ist leider nicht dokumentiert...
Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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