Wohngebäude Remontagekosten abgelehnt

21.03.2019 10:52:04

Guten Tag,



wir haben einen Lw-Schaden, bei dem Küchenmöbel Demontiert werden mussten. Die Kosten hierfür wurden auch von der Versicherung übernommen. Allerdings will das Unternehmen die Remontage nicht bezahlen und Begründet das mit diesen Aussagen:



Im Rahmen der Gebäudeversicherung gelten Bewegungs- und Schutzkosten versichert, die dadurch

entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere

Sachen bewegt, geändert oder geschützt werden müssen. Sinn und Zweck ist einzig die Schaffung von

Baufreiheit.

Die Deckung für weitere, den Hausrat betreffende Kosten endet, wenn Baufreiheit

geschaffen und das versicherte Gebäude wiederhergestellt werden kann.

Für die Remontagekosten besteht daher kein Versicherungsschutz. Wir bitten um Ihr Verständnis





Haben Sie dazu Argumente??? Wenn ja, bitte schnell her damit nach Norddeutschland.



Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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21.03.2019 12:21:11

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

auch OLG Köln mit Beschluss vom 01.08.2005 - 9 W 20/05 - bestätigt die enge
Auslegung des Versicherers:

"Zur Behebung des Brandschadens war es unmittelbar lediglich erforderlich,
Mobiliar und sonstige Hausratsgegenstände aus den betroffenen Räumen zu
entfernen. Die hierdurch entstehenden Kosten (bzw. die mit dem Einräumen
verbundenen Kosten) werden von der Wohngebäudeversicherung erfasst. Sinn und
Zweck dieser Versicherung ist es nämlich, die Kosten für Wiederherstellung
des Gebäudes sowie des geschädigten Zubehörs abzudecken. Werden hinsichtlich
anderer Sachen neben deren bloßer Entfernung und anderen unmittelbar
notwendigen Schutzmaßnahmen auch noch ein Abtransport und eine Lagerung
erforderlich, handelt es sch lediglich um Folgemaßnahmen, die nicht
unmittelbar der Behebung des eingetretenen Schadens dienen und vom
Versicherungsschutz daher nicht erfasst werden."

Auch die weiteren Folgekosten des Rücktransports oder der Remontage sind
demnach zweifelsfrei nicht umfasst.

Vielleicht war die Küche aber gar keine andere (also nicht versicherte)
Sache, sondern Bestandteil des Gebäudes und damit versicherte Sache? Dann
dient ja die Remontage der Wiederherstellung einer versicherten Sache.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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21.03.2019 13:26:36

Gute Idee von Herrn [Name ausgeblendet]:
" Vielleicht war die Küche aber gar keine andere (also nicht versicherte) Sache, sondern Bestandteil des Gebäudes und damit versicherte Sache? Dann dient ja die Remontage der Wiederherstellung einer versicherten Sache."

Wenn es sich um einen individuelle Einbauküche handelt, dann gehört sie zum Gebäude und nicht zum Hausrat.
Ist allerdings sehr selten der Fall.
Die klassische sogenannte Einbauküche fällt leider nicht darunter!
Alles klar!?

Glück auf!
[Name ausgeblendet]      
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[Name ausgeblendet]

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21.03.2019 15:44:28

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
@ andere

Sie haben mir sehr geholfen. Ich belasse es so. Der Mieter hat keine HausratVs. Und die Abwägung von Einbau-, Einpass-Küchen und fest eingebauten Sachen hier abzuklären, halte ich dann auch für müßig.

Vielen Dank und Gruß

[Name ausgeblendet]

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