Zuzahlungen Volkswohl Bund

21.05.2014 09:48:18

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

das mit der Begrenzung auf 200% war mir vollkommen neu. Nach dieser Info
habe ich mit dem Volkswohl Bund Kontakt aufgenommen und nachgefragt, ob das
für meinen eigenen Vertrag (Bedingungen 9/2011) auch zutrifft.

Es trifft nicht zu, weil ich eben die neuere Variante mit der
Günstigerprüfung für den Rechnungszins habe. Mindestens der vereinbarte Zins
gilt, sollte er mal (irgendwannŠ) wieder steigen, wird für meine Zuzahlung
der dann gültige, bessere Zins genommen. Dass der Volkswohl Bund dafür einen
Neuvertrag anlegt, wenn es unterschiedliche Rechnungsgrundlagen gibt, kann
ich ja noch nachvollziehen.

Der Volkswohl Bund hat also aus seiner Kunden-unfreundlichen Variante 2005
gelernt.

Meine Infos waren also äußerst präsent und keine Stunde alt.

Die Bedingungen, zumindest der wichtigsten Versicherer, hinsichtlich aller
Eventualitäten der zukünftigen flexiblen Möglichkeit zu 100% zu kennen ist
wirklich schwierig, vor allem weil die Gesellschaften kein echtes Interesse
daran haben.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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