event. Doppelversicherung in der KV
Sehr geehrte Kollegen,
ich benötige zu folgendem Sachverhalt Ihre Meinung: Die Interessentin
besitzt eine Zusatzversicherung in der KV für den ambulanten und dentalen
Bereich, möchte diese jedoch auf Grund von geringen Leistungen kündigen um
sich bedarfsgerecht zu versichern (ambulant, dental). Frühestmöglicher
Kündigungstermin wäre das Kalenderjahr. Somit kann meiner Meinung zum
jetzigen Zeitpunkt kein neuer Antrag mit Beginn 01.08.2010 gestellt werden,
da ansonsten eine Doppelversicherung vorliegt. Können Sie mir da zustimmen,
mir gegebenenfalls eine Rechtsquelle nennen?
Es wären ja sowieso die 8 Monate Wartezeit im dentalen Bereich zu erfüllen,
somit würde auch bis zum 01.01.2010 keine Leistung vom neuen VU fließen,
aber man könnte ja somit der Wartezeitklausel aushöhlen. Also ich denke mal
so eine Argumentation gelesen zu haben.
Danke im Voraus
[Name ausgeblendet]
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