generell: Schweiz

03.11.2003 17:00:27

Werte Kollegen,

mir liegt ein BaFin-Protokoll vor, bei dem ein 34c-Kollege [Name ausgeblendet]
wurde und mit Unterlassungsklage
bestückt wurde. Hintergrund: als 34cler ist es nicht gestattet in
Drittstaaten Geldanlagen zu verkaufen oder
auch nur zu empfehlen. Wer weiß näheres?

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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