ist dies ein Allmälichkeitsschaden?

30.09.2006 16:29:08

Kunde hat eine Wohnung gemietet.

Hier gibt es ein Arbeitszimmer mit Laminat.

Beim Arbeitsplatz wird das Laminat durch die dauerhafte Bewegung des Bürostuhls beschädigt, die oberen Schichten sind abgesprungen. Wahrscheinlich muss diese Stelle und angrenzende Stücke ersetze werden. Schaden um die 200-300€.

Um weiteren Schaden ab zu wenden wird nun eine Rollmatte aus Plastik drunter gelegt.

Dennoch ist der Schaden ja nun mal entstanden.

Kann der Kunde dies im Zuge seiner Mietsachdeckung als Allmählichkeitsschaden regulieren lassen?

Ich habe drei VRs hierzu befragt, und habe nun mehrere Meinungen!

Mit freundlichem Gruß,

[Name ausgeblendet]

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