kann jährliche ZW bei KFZ von der Veers.-Gesellschaft vorgeschrieben werden
guten Tag,
mein Kunde, ein Hartz IV Empfänger mit negativer Schufa, kann nicht mit einer Jahreszahlung in Vorleistung gehen und möchte deshalb seine KFZ-Versicherung mtl. bzw. max. ¼ jährlich bezahlen.
Die meisten Gesellschaften (ich kenne bisher keine!) verlangen aber eine jährliche ZW!
Kann die Vers.-Gesellschaft die KFZ-Vers. vorzeitig kündigen, wenn mein Kunde dennoch ¼ jährliche Abschlagszahlungen im Voraus überweist???
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...
Hallo,
vielleicht sollte der Kunde mal einen unabhängigen Makler fragen oder Sie
arbeiten mit den falschen Gesellschaften.
Die meisten Gesellschaften, die ich kenne akzeptieren auch monatliche
Zahlweise bei Lastschrift.
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...
Hallo,
versuchen Sie es über die Generali oder DEVK. Das sind die mir bekannten
Versicherer die (noch)ein Herz für Kunden wie Ihren haben (hatten).
Mit herzlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...
DAAAAAANKE
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]