(kein Betreff)
14.02.2005 16:22:53
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Folge-Schäden infolge Undichtigkeiten der versicherten LW-Zulaufs-
und -Abwasser-Ablaufs-Rohr-Anlagen - egal an welchem Teil der
Anlage - sind grundsätzlich vom Versicherer zu tragen.
Das gilt inzwischen auch für Silikonfugen-Undichtigkeiten wie
mindestens zwei 2 Urteile belegen.
Obwohl wir die diesbezügl. Geschäfts-Zeichen z. Z. leider nicht
zur Hand haben, erlauben wir uns Og. vorab mitzuteilen.
MfG
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...
12.10.2020 16:52:33
Ja Itzehoer
[Name ausgeblendet]
Auf diesen Beitrag antworten...