(kein Betreff)

14.02.2005 16:22:53

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Folge-Schäden infolge Undichtigkeiten der versicherten LW-Zulaufs-
und -Abwasser-Ablaufs-Rohr-Anlagen - egal an welchem Teil der
Anlage - sind grundsätzlich vom Versicherer zu tragen.

Das gilt inzwischen auch für Silikonfugen-Undichtigkeiten wie
mindestens zwei 2 Urteile belegen.

Obwohl wir die diesbezügl. Geschäfts-Zeichen z. Z. leider nicht
zur Hand haben, erlauben wir uns Og. vorab mitzuteilen.

MfG

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12.10.2020 16:52:33

Ja Itzehoer

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