kfz - Diebstahlversuch - Aussenspiegel / Auffrischung

22.04.2005 06:32:04

Guten Morgen Kollegen,
und einen schönen "Freitag" ☺

Habe mich gerade mit einem Sachbearbeiter gezankt, und wollte mir bevor ich einen Brief jetzt aufsetze noch mal die Bestätigung der Kollegen zusichern, bzw. sonst halt mich von Ihnen "zurück pfeifen lassen"

Einem Kunden wurde das beheißbare Glas aus seinem Aussenspiegel (BMW 5er) geklaut, wobei hierfür die Aussenverkleidung abgerissen wurde und die Kabel durchtrennt = zerstört wurden.

Das Plastik lag am Tatort rum.

Nun möchte der VR dies nicht als TK sondern als VK abrechnen, weil kein Diebstahl sondern Vandalismus vorläge.

TK deckt aber auch m.E. nach den Diebstahl von Teilen und auch den versuchten Diebstahl sowie die Schäden daraus ab.

Somit wäre der [Name ausgeblendet] und die Reparatur versichert.

Argument des VR:
Weil nur ein [Name ausgeblendet], und hier nur das Glas entwendet wurde, müsste von Vandalismus ausgegangen werden, da es sonst ein unsinniger Diebstahl wäre.

Mein Argument:
Ob ein Diebstahl sinnig oder unsinnig ist, ist unrelevant. Wenn mir jemand per ED den selbst gestrickten unfertigen Pullover klaut, dann ist dies zu ersetzen (nur ein Beispiel!).

Evt. wurde man ja unterbrochen und konnte nur einen klauen, evt. wollte mann auch den anderen (zur Straße hin) nicht klauen um nicht auf zu fallen.
Es geschah mitten in der Stadt.

Ein Händler sagte mir, das diese Spezialglas ca. 300€ kosten würde.
Dafür das es wirklich absolut leicht zu entfernen ist, und nicht alarmgesichtert dazu, ist dies doch durchaus "luktrativ".

Wie sehen Sie es?
Hat der Kunde ein Anrecht auf TK Regulierung?

Und weiter:
Dürfte er auch den Leihwagen für einen Tag mit abrechnen?

Vielen Dank.

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...