rechtsschutz auch nach kündigung?

10.12.2003 18:59:40

hallo liste!!

es besteht seit einigen jahren ein rechtsschutzvertrag bei VR A. der kunde
hat diesen gekündigt zum 01.06.2004 und eine neue rechtsschutzvers bei VR B
zum 01.06.2003 abgeschlossen. der kunde hat eine klage eingereicht und auch
bestätigt bekommen (vom VR A natürlich), der kunde vermutet die klage läuft
bis über den kündigungstermin hinaus. nun zur frage: was passiert mit der
klage? welcher VR übernimmt die kosten? und wo steht das geregelt?
meine vermutung ist: der schadentag ist maßgegend, also muß demnach VR A
regulieren. aber ich kann keinen text darüber finden!

mit freundlichen grüßen

[Name ausgeblendet]

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