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- Praktisch gesehen müsste das Versicherungsunternehmen dem Finanzamt bei%0D%0A> > Ablauf des Vertrages melden, dass die LV einmal eine DV war. Das VU muß dann%0D%0A> > den Teil errechnen, welcher auf die DV entfällt, damit dafür dann GKV -%0D%0A> > Beiträge erhoben werden können. Ob und wie das sichergestellt wird, ob das%0D%0A> > dann so geschieht ........?%0D%0A> %0D%0A> Damit haben Sie bei Verträgen, die über den 1.1.2004 hinaus DVs sind, vermutlich recht. Wobei dann es dann sicher kein falscher Fehler wäre, solche Verträge 2-3 Jahre vor Ablauf als Privatvertrag weiterzuführen: vielleicht hat man Glück.... ;-)%0D%0A> Aber was sagen - vor allem unsere Juristen - zu dem Szenario, dass solch ein Vertrag nie zu Zeiten ab Gesetzesinkrafttretung DV war (weil der Kunde z.B. ab 2003 selbständig war und den Vertrag seitdem privat weiterführt). Kann sich das Gesetz ungeachtet der praktischen Durchführbarkeit und Kontrollierbarkeit auch auf solche Verträge auswirken?%0D%0A> %0D%0A> > - Die Alternative einer privaten Fortführung des Vertrages würde Ihrem%0D%0A> > Kunden somit dann auch den letzten Steuervorteil nehmen. Denn im Privaten%0D%0A> > Bereich kann wohl kaum noch einer Vorsorgeaufwendungen geltend machen. %0D%0A> %0D%0A> Ist nicht gerade bei den GKV-Versicherten der Steuervorteil bei DVs in der Regel relativ gering? Meine gesetzlich krankenversicherten DV-Kunden haben meistens nicht das Einkommen, sich privat zu versichern. Ergo, es ergeben sich vor allem in der Splittingtabelle oft Grenzsteuersätze, die nur unwesentlich über der Pauschalsteuer liegen (falls nicht ab und zu ein generöser Arbeitgeber kommt und diese trägt...). Sprich: die zusätzliche Rendite/staatliche Förderung hat sich doch in diesen Fällen nur aus der derzeitigen Sozialversicherungsfreiheit bei Beiträgen aus Sonderzahlungen ergeben. Die fällt jedoch ab 2009 sowieso weg, zusätzlich wird jetzt jedoch noch einmal nachgelagert aus der Kapitalabfindung/Rente der volle GKV-Beitrag abgezogen (nicht nur auf die Erträge!!) - es ergibt sich also eine Doppelbelastung.%0D%0A> Deswegen die kritische Frage: lohnt sich dann ab 2004 noch die Direkt-LV%0D%0A> %0D%0A> > - Lassen Sie doch den Kunden entscheiden ob er eine DV oder eine%0D%0A> > PK/U-Kasse für ihn interessant ist. Man stellt hier einfach die Vor- und%0D%0A> > Nachteile der unterschiedlichen Durchführungswege gegenüber.%0D%0A> > >%0D%0A> Um genau das machen zu können, möchte ich ja hier gerade mit BAV-Spezialisten wie Ihnen, Frau -, und mit den anderen Kollegen diskutieren, um erst einmal für mich/und eine Entscheidungs-Matrix entwickeln zu können, wem welches Modell der Altersversorung unter welchen Voraussetzungen denn nach der neuen Gesetzgebung welche Vorteile bieten könnte. Denn viele meiner Kunden haben an dieser Stelle immer so ne "gemeine" Frage und die lautet, "was würden Sie mir denn empfehlen und warum?" ;-)%0D%0A> %0D%0A> Mit herzlichen Grüßen%0D%0A" > Auf diesen Beitrag antworten

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