Ärger bei SFR-Übertragung

07.12.2020 15:26:54

Hallo liebe Koleg/-innen,

wir alle haben, mehr oder weniger, z. Zt. mit dem KFZ-Wechsel-Wahnsinn zu
tun, aber bei folgendem Fall

bin ich im Moment ratlos, was ich für den Kunden tun kann:

Ein Vertrag wurde beim derzeitigen VR zum 01.01.21 gekündigt, dieser
schreibt dem Kunden jetzt:

„Hiermit bestätigen wir die Kündigung, damit endet Ihr Versicherungsschutz
zum 01.01.2021.
Ihr Vorversicherer hat uns den SFR noch nicht bestätigt, sofern wir bis zum
14.12.2020 von dort keine Antwort erhalten

stufen wir den Vertrag rückwirkend in die Klasse 0 ein und der Vertrag wird
solange nicht storniert.

Daher können wir Ihrem neuen Versicherer noch keinen SFR bestätigen“

Der gekündigte Vertrag begann am 01.01.2019 (Antrag mit Beitragsrechnung
incl. SFR 2019)

Zwischenzeitlich kein Schriftwechsel wegen der fehlenden SFR-Bestätigung.

Meine Bemühungen bzgl. einer Klärung bei beiden VR per E-Mail (telefonisch
unmöglich) blieben erfolglos.

Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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07.12.2020 15:39:49

Police prüfen: SFR bestätigt oder unter Vorbehalt?

Wenn Vorbehalt - was üblich - dann kann der VR bis zu 3 Jahre rückwirkend
kündigen

Eine dadurch aufschiebende Wirkung für die Kündigung ist aber ein anderes
Thema und muss anderweitig begründet werden.

Demnach:
- SFR Übertragung fertig machen
- um Mahnstop bitten bis zur Klärung
- um Bestätigung der Kündigung bitte da weder wirksam abgelehnt noch
aufgeschoben

Dies dann alles asap erledigen da sonst der Spaß beim neuen VR direkt weiter
geht ...

Leider passiert das öfter - gerade im Zusammenhang z.B. mit den 125.000
"führerlosen" ex Verträgen der Gefion ...

Ist die zufällig hier beteiligt?
Dann direkt mit neuen VR wegen Kulanzregelung zur SFR sprechen ....sonst
dauert das locker >3 Monate ...

Mfg

[Name ausgeblendet]

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07.12.2020 17:22:51

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

die Übertragung des SFR ist gesetzlich geregelt.
https://dejure.org/gesetze/PflVG/5.html

"§ 5 Pflichtversicherungsgesetz
(7) Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung
des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die
Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu
einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben,
auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren
nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne daß daraus Leistungen erbracht
wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen.
Während des Versicherungsverhältnisses hat das Versicherungsunternehmen dem
Versicherungsnehmer jederzeit eine Bescheinigung nach Satz 1 innerhalb von
15 Tagen ab Zugang des entsprechenden Verlangens bei dem
Versicherungsunternehmen zu erteilen."

Auskunftspflicht!:
"... jederzeit eine Bescheinigung nach Satz 1 innerhalb von 15 Tagen ab
Zugang ..."

Es ist eine Nebenpflicht des Vorversicherers aus Vertrag darüber Auskunft
sowohl dem Kunden als auch dem nachfolgenden Versicherer zu erteilen.
Es ist einen Nebenpflicht des Nachversicherers aus Vertrag zeitnah dem
Kunden gegenüber den Vorgang anzuzeigen.

Die kürzeste Verjährungspflicht beträgt 3 Jahre nach Ende des Vertrages.
Ablauf 31.12.2018 => Verjährung 31.12.2021

Die durch den Versicherer gesetzte Frist ist viel zu kurz.
Er hatte 23 Monate Zeit verstreichen lassen ohne sich zu melden, da sollte
es auf ein paar Wochen nicht ankommen.

Entweder ist da ein richtig dicker Hammer bei zwei Versicherern gelaufen,
oder aber der VN hat Sie gewaltig hinter das Licht geführt und es existierte
keine Vorversicherung.

Mir ist so etwas (VU und/oder VN) in drei Jahrzehnten nicht passiert.
Es gab immer mal Fehler, die konnten aber auf Nachfrage gefunden und
ausgeräumt werden.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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08.12.2020 15:22:52

Hallo in die Runde,

zunächst vielen Dank an alle Kollegen und besonderen Dank an Herrn [Name ausgeblendet].

Überraschenderweise erhielt ich soeben endlich eine Antwort von dem VV, dass
er dem aktuellen VR bereits
in 03/2019 den SFR übermittelt habe, insofern hat dieser mit dem VN auch
keinen Schriftwechsel, wie behauptet,
wegen des angeblichen fehlenden SFR geführt bzw. führen müssen.
Von einigen Kollegen habe ich in den Telefonaten zu dieser Geschichte
erfahren, dass es bei diesem VR schon seit einiger Zeit ziemlich chaotisch
zugeht
und Anfragen monatelang nicht beantwortet werden.
In diesen Tagen scheint ohnehin einiges drunter und drüber zu gehen, kurzes
Beispiel:
Ich habe für einen VN über Nafi eine Kleinflotte mit 5 Fz. (VR-Wechsel zum
01.01.2021) gerechnet und beantragt,
3 Fz. wurden mit korrektem Beginn ausgefertigt, aber 2 Fz. mit Beginn
01.04.2021, eine Sache die es eigentlich gar nicht geben kann, aber doch
passiert ist.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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