Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"

Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, so der BGH.

Tagesschau aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Podcasts

weitere Podcasts

Kfz - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Kfz - Meistgelesen