Wertsteigerung von Oldtimern kann zu Unterversicherung führen

In dem verhandelten Fall hatte ein Oldtimer-Liebhaber sein Fahrzeug gegen Beschädigung oder Zerstörung zum Zeitwert versichert. Nach einem Brand in einer Tiefgarage, bei dem das Fahrzeug erheblich beschädigt wurde, zahlte der Versicherer auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens eine Entschädigung in Höhe von knapp 41.000 Euro. Der Eigentümer holte ein weiteres Gutachten ein, da er von einem höheren Wert seines Fahrzeugs ausging, was sich auch bestätigte. Der Wert des Fahrzeugs war um fast 8.000 Euro höher als von der Versicherung zugrunde gelegt.

Der Eigentümer verlangte daraufhin die Differenz von der Versicherung, was zu einem Rechtsstreit führte. Das Landgericht Frankenthal wies die Klage des Oldtimerbesitzers ab. Der Versicherungsvertrag enthielt besondere Bedingungen für historische Fahrzeuge, wonach ein Schaden grundsätzlich bis zur Höhe des aktuellen Marktwertes ersetzt wird, die Höchstentschädigung jedoch durch den bei Vertragsabschluss vereinbarten Marktwert begrenzt ist.

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