Ausschluss D&O-Versicherung: (Un)Wissentliche Pflichtverletzung

Der Bundesgerichtshof klärte, wann ein Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen „wissentlicher Pflichtverletzung“ in der D&O-Versicherung greift. Entscheidend ist, dass jede Pflichtverletzung einzeln geprüft wird.

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