In einem Video von STC Versicherungsmakler GmbH diskutieren Dr. iur. Dennis Sturm und Prof. Dr. Günther die brisanten Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf Immobilieneigentümer. Das betrifft drei Viertel aller deutschen Gebäude – und könnte teuer werden.
Der Generalverdacht: Asbest in jedem älteren Gebäude
Die neue Regelung, die seit dem 4. Dezember 2024 gilt, stellt alle Gebäude, die vor 1996 errichtet wurden, unter Generalverdacht. "Es ist ein stinklangweiliges Thema, aber genauso wie die Datenschutz-Grundverordnung muss man sich damit befassen, ob man es will oder nicht", bringt Prof. Dr. Günther die Situation auf den Punkt.
Besonders brisant: Asbest wurde nicht nur in offensichtlichen Bauteilen wie Asbestplatten verbaut. "Selbst in Sachen, die man gar nicht so auf dem Fokus hat, wie zum Beispiel Mörtel in Fugen. Da wurden früher auch sehr viel asbesthaltige Mörtel verwendet", erklärt der Experte. Das bedeutet: Schon beim Austausch einer einzigen Fliese können umfangreiche Prüfungen notwendig werden.
Neue Pflichten für Eigentümer: Information ist alles
Der § 5a der Gefahrstoffverordnung führt eine Mitwirkungs- und Informationspflicht für den "Veranlasser" ein – das sind in der Regel die Gebäudeeigentümer oder Hausverwalter. Sie müssen Handwerkern alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. "Zumutbar dürfte zum Beispiel sein, dass ich mich sogar ans Bauamt wenden muss, um alte Bauakten noch auszugraben", so Günther.
Die Konsequenz: Bevor auch nur der kleinste Reparaturauftrag startet, müssen alle Baumaßnahmen gestoppt werden. Erst nach der Recherche und gegebenenfalls nach Laboranalysen darf weitergearbeitet werden.
Teure Prüfungen bei jedem Schadenfall
Selbst bei alltäglichen Versicherungsfällen wie einem Leitungswasserschaden wird die neue Verordnung zum Kostenfaktor. "Da kann ich nicht einfach eine Baumaschine reinhauen, sondern muss dann gewisse Schutzvorkehrungen nehmen, um erst mal die Probe zu ziehen", beschreibt Günther das aufwendige Verfahren.
Die Prüfkosten trägt grundsätzlich der Gebäudeeigentümer. Doch hier gibt es einen Hoffnungsschimmer für Versicherte: "Der Handwerker kann ja die Reparatur nicht durchführen, bevor er die Prüfung nicht veranlasst. Deswegen gehören diese Sachverständigenkosten schon zu den notwendigen Reparaturkosten", argumentiert Günther. Das bedeutet: Die Versicherung sollte diese Kosten übernehmen.
Warnung vor unseriösen Anbietern
Die Experten warnen bereits vor einem neuen Geschäftsfeld für zweifelhafte Dienstleister. "Ich bin mal gespannt, ob sich da irgendwelche Firmen darauf spezialisieren. Das lockt gleich auch gewisse unseriöse Firmen", gibt Günther zu bedenken.
Folgen für die Versicherungsbranche
Die neuen Regelungen werden sich direkt auf die Versicherungsprämien auswirken. "Das führt natürlich dann eventuell wieder zu höheren Versicherungsprämien", prognostiziert Günther. Besonders in der Wohngebäudeversicherung, die bei vielen Versicherern ohnehin schon eine schwierige Sparte darstellt, werden die zusätzlichen Kosten spürbar werden.
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