Tödlicher Sturz vom Hochsitz: Haftet der zuständige Pächter?

Wer unbefugt einen Hochsitz erklimmt, sich dabei verletzt oder zu Tode kommt, hat keine Haftungsansprüche gegen den Pächter wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

VersicherungsJournal aufrufen

Aktuell im Gespräch

Podcasts

Komposit - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Komposit - Meistgelesen