Unfallversicherung: Nachfrageobliegenheit entscheidend

Obliegenheiten gelten nicht nur für Versicherte, sondern auch für Versicherer. Das zeigt ein Fall aus der Praxis des Versicherungsombudsmannes. Auslöser für den Fall war die Leistungsverweigerung eines Unfallversicherers nach angeblicher Arglist.

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