Eigenanteile für Pflege im Heim steigen weiter

Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum 1. Juli 2024 zeigt, dass Pflegebedürftige in Heimen erneut mehr aus eigener Tasche zahlen müssen. Im ersten Jahr des Heimaufenthalts beträgt der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt 2.871 Euro pro Monat, das sind 211 Euro mehr als im Vorjahr. Im zweiten Jahr zahlen sie 2.620 Euro monatlich, ein Plus von 233 Euro. Im dritten Jahr steigt der Eigenanteil um 169 Euro und ab dem vierten Jahr um 91 Euro.

Woraus setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen? 
Die Eigenbeteiligung umfasst drei Komponenten: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (im  Bundesdurchschnitt 955 Euro/Monat), Investitionskosten (490 Euro/Monat) und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), der vor allem die Kosten für das Pflegepersonal abdeckt (1.678 Euro/Monat). Die Eigenbeteiligung sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil die Pflegekasse Zuschüsse zum EEE gewährt. Diese betragen im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des EEE. Zum Jahresanfang wurden die Zuschüsse um jeweils fünf Prozent erhöht, im ersten Jahr sogar um zehn Prozent. 

Übernahme der Investitionskosten würde Heimbewohner um 490 Euro im Monat entlasten 
„Die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige in Heimen steigt weiter“, sagt Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende. „Die Länder ignorieren ihre Verantwortung. Würden sie die Investitionskosten übernehmen, wie gesetzlich vorgesehen, entlastete das die Heimbewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat.“ 

Auch die Ausbildungskosten sollte der Staat tragen. Dass Pflegeheimbewohner diese anteilig finanzieren, sei unfair, so Elsner. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehöre aus Steuermitteln bezahlt. Zumal nicht sicher sei, dass die Auszubildenden später im Pflegeheim arbeiten. „Die Ampelfraktionen haben im Koalitionsvertrag versprochen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir erwarten, dass Minister Lauterbach dieses Versprechen im Rahmen der angekündigten Pflegereform einlöst.“ Das würde Pflegebedürftige im ersten Jahr um weitere 112 Euro monatlich entlasten.

Veränderung des Eigenanteils gegenüber dem Vorjahr

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