Recht auf Vergessenwerden: Versicherungsschutz für Krebsüberlebende?

Die SPD will Krebsüberlebenden den Zugang zu privaten Lebens- und Krankenversicherungen erleichtern. Die Versicherungswirtschaft stimmt dem Ziel zu, lehnt aber kurze Pauschalfristen ab. 

Der Vorstoß der SPD

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 29. Juli 2026 von Herbert Fromme fordert das SPD-Präsidium ein „gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung". Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen solle „die Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung nicht mehr verlangt werden" können. Im Gespräch ist eine Frist von fünf Jahren. Initiiert wurde der Vorstoß von Abgeordneten, die selbst an Krebs erkrankt waren.

Betroffen sind viele Menschen: Mehr als fünf Millionen Personen in Deutschland haben oder hatten Krebs. Während die gesetzlichen Kassen jeden aufnehmen müssen, prüfen private Krankenversicherer und Lebensversicherer die medizinische Historie im Detail. Die Folge sind Ablehnungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Praktische Konsequenzen hat das etwa bei der Immobilienfinanzierung, für die Banken regelmäßig eine Risikolebensversicherung verlangen.

Die Position der Versicherungswirtschaft

Der GDV begrüßt das Anliegen, verlangt aber eine differenzierte Ausgestaltung. „Die Versicherungswirtschaft unterstützt faire Chancen für Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben", erklärt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, in einer Mitteilung vom 29. Juli 2026. „Dazu gehört auch ein angemessener Zugang zu Versicherungsschutz; die SPD greift mit ihrem Vorschlag ein wichtiges Anliegen auf."

Zugleich müsse die Fairness innerhalb der Versichertengemeinschaft gewahrt bleiben. „Kurze pauschale Fristen werden den medizinischen Unterschieden nicht gerecht", so Schumann. Erforderlich seien „differenzierte Fristen, klare Anwendungsbereiche und tragfähige Grenzen". In einem Positionspapier von 2024 nannte der GDV zwölf Jahre für Todesfallrisiken in der Risikolebensversicherung und 15 Jahre für übrige Risiken.

Auch der PKV-Verband bleibt zurückhaltend. Geschäftsführer Dominik Heck verweist gegenüber der Süddeutschen Zeitung auf eine kanadische Studie: „Selbst bei Personen, die bereits fünf Jahre krebsfrei überlebt hatten, lag das Risiko für eine weitere Krebserkrankung noch etwa doppelt so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung."

Kritik aus der Petitionsinitiative

Tobias und Rebecca Burggraf, Initiatoren der Onlinepetition recht-auf-vergessen.de, werten das GDV-Papier als Abschwächung. Der Verband lehne das Recht auf Vergessenwerden nicht offen ab, wolle aber „aus einem klaren gesetzlichen Schutz nach Ablauf einer festen Frist eine weiterhin risikobasierte Einzelfallregelung machen".

Kritisch sehen die Initiatoren vor allem die fortbestehende Offenlegungs- und Verwertungslogik. Solange die Diagnose angegeben werden müsse und lediglich Prämienzuschläge entfielen, entstehe „kein Recht auf Vergessenwerden, sondern nur ein begrenztes Prämienprivileg". Gefordert werden vier Verbote nach Fristablauf: Kein Fragerecht, keine Offenlegungspflicht, keine Verwertung bekannt gewordener Angaben und keine Benachteiligung. Zudem dürfe der Schutz nicht auf Todesfallabsicherung beschränkt bleiben, sondern müsse Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung einschließen.

Der Einwand der Verbraucherschützer

Der Aktuar und Verbraucherschützer Axel Kleinlein hält den aktuariellen Einwand für inkonsequent. „Nach reiner Lehre würde das Recht auf Vergessen den aktuariellen Grundsätzen widersprechen", sagt er der Süddeutschen Zeitung. „Das gilt aber nur, wenn diese reine Lehre auch konsequent umgesetzt würde." Sein Beispiel: „Bei Vorerkrankung wird eine Risikolebensversicherung teurer, aber eine Rentenversicherung nicht billiger." Verwende die Branche medizinisches Vorwissen nur zulasten der Versicherten, sei das Recht auf Vergessen eine „angemessene Antwort auf diese Rosinenpickerei".

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Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

Kommentare

Peter Schramm am 30.07.2026 um 14:27:59

Die Möglichkeit, auch mit Vorerkrankungen in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, war dem Staat so wichtig, dass er die PKV zur Einführung des Basistarifs gezwungen hat. Dort kann sich jeder unabhängig von Vorerkrankungen ganz ohne Risikozuschlag versichern, und ist dann auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Bei Vorerkrankten, die damit nicht zufrieden sind und sich besseren Versicherungsschutz aussuchen wollen, ist es nur fair, dass für ihr erhöhtes Risiko nicht die übrige Versicherungsgemeinschaft im betreffenden Tarif aufkommen muss. Wenn dem Staat eine Grundsicherung durch Risikolebensversicherung so wichtig ist, kann er die Lebensversicherer auch verpflichten, eine solche ohne Risikozuschläge anbieten zu müssen. In diese wären dann wie im Basistarif pauschale Zuschläge eingerechnet. In der Rentenversicherung indes betreiben die Versicherten selbst "Rosinenpickerei". Gerade solche, die mit langem Leben rechnen, schließen sie ab und tragen zu hoher Lebenserwartung der Versichertengemeinschaft bei. Vorerkrankte mit geringer erwarteter Lebenserwartung nehmen keine Rentenversicherung, sondern eher einen Auszahlplan etwa über 15 oder 20 Jahre. Eine Antwort auf diese Rosinenpickerei der Versicherten wäre, dass alle pflichtweise eine Rentenversicherung abschließen müssen.

Bernhard Malkmus am 30.07.2026 um 14:43:32

Das Recht auf Vergessenwerden hat folgenden Vorteil, auf den man sich einigen könnte: Die Versicherungswirtschaft in der LV und PKV wird verpflichtet, die 5 Jahre einzuhalten. Die VP hat hier das Recht auf eine Antragstellung, als wäre die Diagnose niemals erstellt worden. Das ist eine sehr verbraucherfreundliche Regelung und Werbung für die LV und PKV. Es ist ein Solidaritätsbeweis im Schulterschluss mit den VP, die eine solche Diagnose durchmachen mussten. Hier kann die V-Wirtschaft als Freund der VP beweisen. Das wirtschaftliche Risiko trägt nicht der Versicherer, sondern das Versichertenkollektiv. Die Aktuare könnten die Beiträge auf Grundlage der medizinischen Statistik anpassen, also in der RiskoLV und der PKV erhöhen, aber für alle Verträge des Kollektivs. In der privaten RentenV könnte es den Effekt haben, dass sich die Renten(faktoren) für das Kollektiv sogar ein wenig erhöhen, falls sich das Recht auf Vergessenwerden tatsächlich statistisch negativ auf die Schadenwahrscheinlichkeit auswirkt. Fazit: Die Versicherer kalkulieren nur, aber sie tragen kein Risiko (nur bei Fehlkalkulation, so wie bisher). Zudem besteht ja auch ein Wettbewerb zwischen den VR hinsichtlich der Kalkulation. Und am wichtigsten: Die VR machen hier etwas zum Wohl der Menschen. Sie sollten diese Chance nutzen: "Liebe Kundschaft, wir solidarisiern uns mit euch, die eine solche Diagnose ertragen mussten oder ertragen müssen, wir sind an eurer Seite". Letztendlich ist der Gedanke der Solidarität für die VR die beste Werbung - risikofrei für die Versicherer durch Versicherungsmathematik". Verbraucherfreundlich durch die freiwillig auferlegte Pflicht. Bitte denkt darüber nach und lasst es sogar auf eigene Initiative zur gesetzlichen Pflicht machen. Die Politik und die Presse wird sich wundern, wie ihr euch für die Versicherten einsetzt. Schaut euch mal die Kfz-Pflichtversicherung an oder den PKV-Basistarif: Seid ihr deswegen insovent gegangen? Wohl im Gegenteil.

Joachim Ehring am 30.07.2026 um 16:20:11

Herr Malkmus, das ist zu kurz gesprungen. Das Risiko trägt immer das Kollektiv, nie der Versicherer. Und weshalb soll das Kollektiv nun ein erhöhtes Risiko tragen, und dies nur bei Krebserkrankungen? Was ist mit allen anderen schweren Erkrankungen? Weshalb sollen diese hier ausgenommen sein? Der Vorschlag ist zwar menschlich nachvollziehbar, würde aber dem Versicherungsgedanken als solchen völlig widersprechen.

Martin Alber am 30.07.2026 um 18:13:50

Danke an Herr Ehring, das sehe ich auch so. Bei allem Verständnis für Krebserkrankungen, aber wer den Todesfallschutz möchte, kann diesen als junger, gesunder Mensch sehr günstig absichern. Es ist ein freiwilliger Schutz. Genauso wie eine PKW-Voll-Kasko-Versicherung. Aber kommen, wenn der PKW schon am Baum hängt bzw. der Mensch leider Krebs hat, sorry, das ist zu spät. Warum soll ich meinen jungen Kunden einen Vorteil anbieten, wenn später alles wieder sozialisiert wird?? Finde ich nicht schlüssig...