Technische Fehler beim E-Rezept gefährden Patientensicherheit

Die Problematik wurde von einem IT-Sicherheitsexperten in seinem Blog aufgegriffen, nachdem er von Ärzten und Apothekern auf gravierende Mängel aufmerksam gemacht wurde. Diese Fehler können zu schwerwiegenden Gesundheitsrisiken führen, insbesondere weil beim Auslesen der Rezepte von der Gesundheitskarte in der Apotheke Medikamente vertauscht werden können. Die genaue Ursache und das Ausmaß dieser Fehler sind noch unklar, was die Situation besonders besorgniserregend macht.

Interessant ist, dass ein Apothekerverband zwar die Existenz der Fehler bestätigt, eine Weitergabe oder Veröffentlichung aber ausdrücklich untersagt hat. Dies führte dazu, dass ein Apotheker den IT-Blogger anonym über die Vorfälle informierte.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat aus Sicht der Praktiker zu mehr Bürokratie geführt und gefährdet die Patientensicherheit.

Es wurden Fälle gemeldet, in denen die Apothekensoftware völlig andere Medikamente anzeigte als die vom Arzt verschriebenen. Dabei handelt es sich nicht um den üblichen Austausch durch Generika, sondern um Medikamente, die für völlig andere Erkrankungen vorgesehen sind. Zu den gemeldeten Fehlern gehören die fälschliche Abgabe von Bisoprolol (Betablocker gegen Bluthochdruck) statt Amlodipin (Kalziumkanalblocker gegen Bluthochdruck) oder Fosfomycin (Antibiotikum) statt Novalgin (Schmerzmittel). Solche Fehler stellen eine ernste Gefahr dar, da die Medikamente für unterschiedliche Erkrankungen eingesetzt werden und somit die Gesundheit der Patienten massiv beeinträchtigen können.

Die Unsicherheit darüber, wann und warum diese Probleme auftreten, sowie die Unkenntnis über die genaue Anzahl der Fehler verstärken die Besorgnis über die Sicherheit der Arzneimitteltherapie. Nach Aussage eines Apothekers stellt diese Situation den "größten anzunehmenden Unfall" im Bereich der digitalen Arzneimittelversorgung dar, da diese Fehler scheinbar nur zufällig in der Apotheke entdeckt werden können. Ein fehlerfreier Datentransfer ist für ein sicheres System unabdingbar, aber offensichtlich derzeit nicht gewährleistet.

Die Einführung des E-Rezepts im Gesundheitswesen sollte eigentlich ein Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung sein. Doch aus der Praxis wird zunehmend Kritik laut: Statt Bürokratie abzubauen, hat die Digitalisierung durch das E-Rezept zu einem deutlichen Anstieg der administrativen Aufgaben geführt. Vor der Einführung des E-Rezepts gab es verschiedene Rezeptformate im DIN-A6-Format. Mit dem E-Rezept kamen die Papierformate DIN A5 und DIN A4 sowie die digitale Variante hinzu. Ärzte sind nun verpflichtet, E-Rezepte auszustellen, haben aber in bestimmten Fällen die Möglichkeit, weiterhin auf das traditionelle Papierrezept zurückzugreifen. Diese Möglichkeit besteht unter anderem für

  • Apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel z. B. Arzneimittel für Kinder (rosa Rezept)
  • Rezeptpflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (blaues Privatrezept)
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (grünes Rezept)

In bestimmten Fällen ist die Ausstellung von Papierrezepten vorgeschrieben, z. B. bei

  • Betäubungsmittelrezepte (BtM)
  • Verordnungen zu Lasten anderer Kostenträger (z.B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr)
  • Verordnungen für Auslandsversicherte

Die Vielfalt der Verordnungsformen und die Notwendigkeit, je nach Einzelfall zwischen digitalen und papiergebundenen Versionen zu wählen, haben den Verwaltungsaufwand für das medizinische Personal erheblich erhöht. Neben dem Mehraufwand birgt das System auch eine zusätzliche Fehlerquelle, da die Komplexität der Prozesse die Fehlerwahrscheinlichkeit erhöht.

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