Kununu ist eine Plattform, auf der aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, Bewerber und Auszubildende anonym Unternehmen in verschiedenen Kategorien bewerten können. Negative Bewertungen können in Zeiten des Fachkräftemangels zu einem ernsthaften Problem werden, insbesondere wenn ihre Authentizität von den betroffenen Unternehmen angezweifelt wird.

Arbeitgeberbewertungen auf Kununu.de
Das Gericht hat nun klargestellt, dass Unternehmen, die die Echtheit einer negativen Bewertung anzweifeln, entweder den Klarnamen des Bewerters erfahren oder die Löschung der Bewertung verlangen können. Hintergrund ist der Fall eines Arbeitgebers, der die Echtheit negativer Kununu-Bewertungen über sein Unternehmen bezweifelte und deren Löschung verlangte. Kununu löschte die Bewertungen nicht, sondern verlangte vom Bewerter Nachweise für die Echtheit der Bewertung. Die Plattform erhielt anonymisierte Tätigkeitsnachweise, der Fall landete vor Gericht, das die Nachweise für ausreichend erachtete, um die Echtheit der Bewertung zu bestätigen.
Das OLG Hamburg teilt diese Auffassung nicht. Das Gericht argumentiert, dass Arbeitgeber nicht einfach negativen Bewertungen ausgesetzt werden dürfen, ohne die Möglichkeit zu haben, die Authentizität der Kritik zu überprüfen. Es wurde auch klargestellt, dass in diesem Zusammenhang keine datenschutzrechtlichen Ansprüche des Bewertenden bestehen.
In einer aktuellen Stellungnahme kommentiert Kununu die vorläufige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg. Diese Entscheidung, die in einem Eilverfahren gefällt wurde, stößt bei Kununu auf Widerspruch, vor allem wenn man die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der höchsten Instanz in Deutschland, betrachtet.
Kununu betont, dass die Entscheidung des OLG Hamburg nicht im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des BGH steht, die die Anonymität von Nutzerbewertungen auf Online-Portalen schützt. Kununu plant daher, die Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren überprüfen zu lassen, das im Gegensatz zum Eilverfahren zu endgültigen und rechtsverbindlichen Entscheidungen führen kann. Aufgrund des vorläufigen Charakters der Entscheidung des OLG Hamburg sieht das Unternehmen keine Notwendigkeit, eine Klarnamenpflicht einzuführen oder Klarnamen im Rahmen der Überprüfung einer Bewertung herauszugeben.
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