Politische Trickserei: Warum der Tankrabatt in einem Versicherungsgesetz steht

Mit dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (VSAAG) haben Bundestag und Bundesrat am 25. September 2026 ein zentrales Vorhaben der Versicherungsaufsicht verabschiedet. Öffentlich wahrgenommen wurde es vor allem wegen eines fachfremden Anhangs: Die Politik nutzte das Gesetz, um kurzfristig einen neuen Tankrabatt durchzusetzen. 

Wie der Tankrabatt in das VSAAG kam

Auf der Tagesordnung des Bundestages stand der Tankrabatt nicht. Die Koalitionsfraktionen fügten die befristete Senkung der Energiesteuer per Änderungsantrag in den Entwurf des VSAAG ein. Da sich das Versicherungsgesetz bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befand, entfielen für die Steuersenkung die sonst übliche erste Lesung und die Beratungen in den Ausschüssen. Beide Kammern stimmten am selben Tag zu. Inhaltlich haben die Regelungen nichts miteinander zu tun.

Was das VSAAG ist

Das VSAAG ist ein sogenanntes Mantelgesetz. Es bündelt mehrere Regelungen, deren Anfangsbuchstaben den Namen bilden: Die Sanierung und die Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie Änderungen am bestehenden Aufsichtsrecht. Kernstück ist ein neues Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungen (SAGV).

Was das VSAAG für Versicherer regelt

Versicherer müssen präventive Sanierungspläne erstellen, die Handlungsoptionen, eine Kommunikationsstrategie sowie qualitative und quantitative Indikatoren zur Früherkennung von Krisen enthalten. Staatliche Unterstützung darf darin nicht eingeplant werden. Hinzu kommt eine behördliche Abwicklungsplanung nach dem Vorbild des Bankensektors. Sie soll als Alternative zur Regelinsolvenz die Finanzstabilität und die Fortführung kritischer Funktionen sichern. Der Referentenentwurf ging von rund 15 Versicherungsgruppen mit Gruppensanierungsplan und fünf Unternehmen mit Abwicklungsplanung aus.

Die Deutsche Aktuarvereinigung hatte im Verfahren zusätzliche Komplexität, Doppelregelungen und unklare Schnittstellen zu den Befugnissen der BaFin und zum Insolvenzrecht kritisiert.

Der Tankrabatt im Überblick

Ab 1. Oktober sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter. Da auch die darauf entfallende Mehrwertsteuer wegfällt, beträgt die Entlastung 16,7 Cent. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2026. Der einheitliche Satz für beide Kraftstoffe folgt aus den Vorgaben der EU, die für Diesel keine stärkere Senkung zulassen. Die Kosten von rund 2,5 Milliarden Euro tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Der Bund gleicht den Anteil der Länder über eine veränderte Verteilung der Umsatzsteuer aus.

Politische Kritik

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen nannte den Rabatt eine „Schwachsinnslösung“, weil die Mineralölkonzerne die Senkung schon im Mai und Juni nicht vollständig weitergegeben hätten. Auf Anfrage der Linken erklärte die Bundesregierung, die Verteilung der Entlastung auf Verbraucher und Mineralölwirtschaft lasse sich nicht genau beziffern. Markus Söder, Vorsitzender der CSU, fordert statt befristeter Rabatte eine grundlegende Reform der Energiesteuern einschließlich der Bepreisung von CO2.

Autor

Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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