Zum 1. Juni 2006 hat die ARAG Krankenversicherungs-AG ihre Produktpalette um vier neue Zusatzversicherungstarife erweitert. Für Kassenpatienten, die sich für das so genannte Kostenerstattungsprinzip entschieden haben, um so den Status eines Privatpatienten zu erlangen, ist eine Restkostenabsicherung dringend angeraten. Durch die direkte Abrechnung des Arztes/Zahnarztes mit dem Versicherten – wie bei Privatpatienten über eine Rechnung – verbleiben nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse Restkosten.
p />Aus dem Kostenerstattungsprinzip resultieren zahlreiche Vorteile für den Patienten wie etwa die freie Arztwahl ohne Überweisungszwang, kaum Wartezeiten, modernere Behandlungsmethoden, mehr Aufmerksamkeit oder eine höhere Transparenz bei abgerechneten Leistungen.
„Durch die Erweiterung des altbewährten Angebotes des Tarif 181 um zwei neue Stufen im ambulanten Bereich der Heilbehandlung und um zwei neue Zahntarife reagiert die ARAG KV auf die Marktentwicklung und auf die steigende Unzufriedenheit vieler gesetzlich Versicherter. Die Auswahl verschiedener Tarifstufen bietet die Möglichkeit, flexibel und individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Patienten einzugehen.