Alternativen zum gescheiterten Unterstützungskassen-Übertragungsabkommen
Zum 01.01.2005 hat der Gesetzgeber die Portabilität der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungswegen erheblich verbessert. Ziel war es, möglichst allen Arbeitnehmern bei Wechsel des Durchführungsweges die Mitnahme Ihrer Altersversorgung zum nächsten Arbeitgeber zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu fördern hat auch die Versicherungsbranche entsprechende Abkommen zu kostenneutralen Übertragung von Versorgungsvermögen vereinbart. Für die Direktversicherung und die Pensionskasse wurde dieses Übertragungsabkommen auch vom BMF mitgetragen.
Einem vergleichbaren Abkommen für die Vermögensübertragung von Unterstützungskassen-Versorgungen hat das BMF mit Schreiben vom 09.09.2009 leider seine Unterstützung versagt. Damit ist die Portabilität bei der Unterstützungskasse weiterhin steuerlich nicht gefördert. Auch wenn diese Entscheidung des BMF nicht zufriedenstellend und nicht nachvollziehbar ist, sind die U-Kassen und Arbeitgeber nun gefordert, neue Wege zu finden.
Um Arbeitgebern dennoch zu ermöglichen, ausscheidenden Mitarbeitern ihre Versorgung „mitzugeben“, empfiehlt febs Consulting seit längerem, noch während der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers den Durchführungsweg auf eine Direktversicherung zu wechseln, die dann anschließend im Rahmen des versicherungsförmigen Verfahrens mitgegeben wird. Dieses Verfahren bietet sich auch in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber aufgrund der sprunghaft gestiegenen PSV-Beiträge einen Ausweg aus der U-Kasse sucht. Aufgrund der Aktualität dieses Themas werden alle Details ausführlich im Seminar „Rückgedeckte U-Kasse“ am 06.11.2009. besprochen.
Ebenfalls im o. g. Seminar besprochen werden die Besonderheiten bei der rückgedeckten U-Kasse im Versorgungsausgleich, also bei Scheidung versorgungsberechtigter Mitarbeiter eines Unternehmens. Denn die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Interessen von Arbeitgebern und U-Kasse im Versorgungsausgleich nur selten übereinstimmen. Einen vollständigen Überblick über den neuen Versorgungsausgleich gibt das Seminar „Versorgungsausgleich in der Praxis „ am 15.10.2009.
Weitere Informationen zu unseren Seminaren finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/seminare
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
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