Nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu erfragen. Das erfolgt jeweils im Rahmen einer Risikoanalyse, dessen Vorlagenerstellung sich der Arbeitskreis "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation" als Aufgabe gesetzt hat. Seit Gründung im Jahr 2004 entwickelte er bereits zahlreiche Vorlagen.
Die neuen Datenerhebungsbögen sind äußerst differenziert und umfassend. Dadurch wird das Risiko minimiert, etwas zu vergessen.
Der Arbeitskreis bittet nun alle Versicherungsmakler, die neuen Versorgungs-Vorlagen im Praxiseinsatz zu testen. Für Modifizierungsvorschläge hat er auf seiner Internetseite www.vermittlerprotokoll.de im Forum einen separaten Bereich eingerichtet.
Alle neuen Vorlagen stehen ebenfalls auf der Internetseite im Bereich Download zur Verfügung, differenziert nach unterschiedlichen Versorgungssituationen:
- Versorgung,
wenn vom Kunden die Beratung mindestens eines Themenbereichs Altersversorgung, Todesfallabsicherung oder Arbeitskraftabsicherung gewünscht wird. - Altersversorgung
Rentenphase,
wenn vom Kunden ausschließlich eine Altersversorgungsberatung zur Anlage kurz vor Eintritt in den Ruhestand oder während des Ruhestands gewünscht wird. - Pflege,
wenn vom Kunden ausschließlich oder in Ergänzung zu einem anderen Themenbereich eine Beratung zum Themenbereich Pflege gewünscht wird.
Zur Erfassung der bereits bestehenden Versorgung stellt der Arbeitskreis ergänzend die Fragebögen Altersversorgung, bAV Arbeitnehmer, Todesfallabsicherung sowie Arbeitskraftabsicherung zur Verfügung.
Der bisherige Fragebogen zum Versorgungsbereich beinhaltete auch die Risikoanalyse zur Krankenversicherung. Hierzu entwickelt der Arbeitskreis einen neuen Fragebogen, nachdem die Gesundheitsreform verabschiedet ist.
In den anderen bislang erstellten Risikoanalysen wurde ferner eine Datenschutzklausel aufgenommen. Auch diese veränderten Bögen stehen auf der Downloadseite des Arbeitskreises �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation� zur Verfügung.