Düsseldorf, November 2008. In
vielen Regionen Deutschlands finden in den nächsten Tagen Martinszüge statt.
Kommen Teilnehmer dabei zu Schaden, und ist der Veranstalter zum Schadenersatz
verpflichtet, tritt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die
entstandenen Ansprüche ein.
Zum Martinsbrauchtum gehört ein gemeinsamer Martinszug mit Kindern und selbstgebastelten Laternen, Fackelträgern und einem St. Martin hoch zu Ross. Dabei haben der Veranstalter und alle zur Durchführung und Überwachung des Martinszugs eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt.
Haftpflichtschaden kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen
Aber selbst bei bester Organisation und Vorbereitung lassen sich Zwischenfälle nicht ausschließen. Klaus Bühler, bei der Victoria Versicherung als Bereichsleiter zuständig für Haftpflicht Gewerbe/Industrie, nennt ein Beispiel: „Einer der als Hilfskraft eingesetzten Fackelträger kommt durch Unachtsamkeit zu Fall und verletzt mit der brennenden Fackel eine teilnehmende Person. Das kann schnell zu Haftpflichtansprüchen führen.“
Ist der Veranstalter zum Schadenersatz verpflichtet, haftet er mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Ein Haftpflichtschaden kann also die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Hier hilft die Veranstalter-Haftpflichtversicherung, die bereits rechtzeitig vor der Veranstaltung abgeschlossen werden sollte. Die Victoria empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden. Die Versicherungsprämie hängt von der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer ab.
Vereinshaftpflicht und Tierhalterversicherung prüfen
Viele Martinszüge werden von Vereinen veranstaltet. „In diesen Fällen sollte unbedingt vorab geprüft werden, ob eine Vereinshaftpflicht besteht und das Risiko eines Martinszugs gedeckt ist. Anderenfalls sollte unbedingt eine Veranstalter-Haftpflicht abgeschlossen werden,“ so Klaus Bühler. Erst durch die teilnehmenden Reiter und Pferde wird ein Martinszug zu einem Erlebnis. Der Veranstalter sollte vorher prüfen, ob für die eingesetzten Pferde einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Kommt jemand während eines Martinszugs zu Schaden, muss er den Schadenhergang und ein Verschulden des Veranstalters nachweisen. Klaus Bühler empfiehlt: „Es ist wichtig, den Schaden umgehend beim Veranstalter zu melden, am besten mit der Nennung von Zeugen, die den Hergang bestätigen können.“ Darüber hinaus sollte der Veranstalter den Vorfall schnellstmöglich seinem Versicherer melden. Der schönste Martinszug ist allerdings der, bei dem es keine Zwischenfälle gibt und niemand zu Schaden kommt.