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Ausländische Verluste sparen Steuern in Deutschland

Ein überaus wichtiges Urteil für Privatanleger in Deutschland kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter dem Aktenzeichen C-152/03. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Anleger und Steuerzahler, der mit einer Investition in einem EU-Land Verluste erwirtschaftet, diese „Roten Zahlen“ Steuern sparend mit seinen Einkünften daheim in Deutschland verrechnen darf. Ja, entschied der Europäische Gerichtshof und urteilte somit zugunsten zahlreicher Privatanleger, die sich im EU-Ausland engagiert haben und deren Investitionen möglicherweise nicht ganz so gut laufen.