BFH: Selbst getragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben
Sind Sie privat krankenversichert und tragen Sie Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können Sie diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst.