BGH: Anlageberater haftet für unbeabsichtigte Beratung

Ein Anlageberater oder -vermittler kann auch dann für eine fehlerhafte Beratung haftbar gemacht werden, wenn er diese selbst nur als persönlichen Hinweis interpretiert hat. Und auch für spätere Entscheidungen, die sich aus der Beratung ergeben, muss ...

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen