BGH: Prospekt muss auf Bedenken hinweisen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Juli 2013 (Aktenzeichen II ZR 143/12) festgestellt, dass ein Anleger über bankrechtliche Bedenken gegen eine bestimmte Anlageform grundsätzlich aufgeklärt werden müsse.

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