BGH-Urteil: Erst die Kinder, dann die Altersvorsorge
Unterhaltsleistende haben einen gewissen Freibetrag für die Altersvorsorge. Das gilt aber nicht für die eigenen Kinder. Hier müssen Unterhaltsleistende die volle Arbeitskraft einsetzen, bevor sie das Geld für die Altersvorsorge verwenden. Das entschi ...