Der AOK-Bundesverband hat heute Vorschläge des BKK-Bundesverbandes zur Einführung einer nur am Durchschnittsalter orientierten Vergütung der niedergelassenen Ärzte als wettbewerbsfeindliche Mogelpackung zurückgewiesen. Mit diesem Vorschlag versuche der BKK-Bundesverband nur, den Solidarbeitrag der BKK-Mitglieder zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abzubauen und unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber den großen Versorgerkassen mit überdurchschnittlich vielen Kranken unter ihren Versicherten zu erreichen.
Mit diesem trickreichen Vorschlag sei weder Patienten noch deren behandelnden Ärzten gedient. So würden Ärzte bei Umsetzung der BKK-Vorschläge nach wie vor einen Großteil des Krankheitsrisikos tragen müssen und Patienten könnten nicht mehr davon ausgehen, dass auch künftig noch eine optimale Behandlung gesichert sei. Die AOK spreche sich dagegen dafür aus, die Ärzte tatsächlich entsprechend der jeweiligen Erkrankung zu vergüten. Voraussetzung dafür sei eine entsprechende morbiditätsorientierte Verteilung der Finanzmittel der gesetzlichen Krankenkassen durch einen wettbewerbsorientierten Risikostrukturausgleich. Alter und Geschlecht reichen als Kriterium zur Messung der Krankheitshäufigkeit (Morbidität) nicht aus.
BKK will Morbiditätsorientierung verhindern
Ziel des BKK-Vorschlages sei vor allem, die bereits gesetzlich vorgesehene wettbewerbliche Ausrichtung des Finanzausgleichs an den durchschnittlichen morbiditätsbezogenen Krankheitskosten der Patienten zu verhindern. Besonders trickreich dabei: Das Durchschnittsalter der BKK-Versicherten sei niedriger als das anderer Krankenkassen, und die Ausgaben für einen zum Beispiel 57-jährigen Versicherten differierten stark zwischen den Betriebskrankenkassen und den großen Versorgerkassen AOK, Barmer und DAK.
So müsse die AOK für einen 57-jährigen Versicherten im Durchschnitt jährlich 2.200 Euro aufwenden, während der BKK-Durchschnitt für einen 57-Jährigen bei 1.870 Euro liege. Würde man nun dem BKK-Vorschlag folgen und einen Gesamtdurchschnitt bilden, würden die BKK aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen für ihre 57-Jährigen 2.042 Euro erhalten und damit 172 Euro mehr als tatsächlich benötigt, während der AOK nur noch 2.042 Euro zur Verfügung stehen würden, obwohl 2.200 Euro benötigt werden.
Die AOK warnte daher davor, auf die Tricks des BKK-Bundesverbandes hereinzufallen, der eine Politik der Beschädigung patientengerechter Versorgung und Versorgungsfinanzierung unter dem rhetorischen Deckmantel der Versorgungsoptimierung verfolge. Die Betriebskrankenkassen wollten mit diesem Vorschlag den Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit unter den Kassen verhindern. Ausbauen wollten sie stattdessen die Subventionierung ihrer Beitragssätze. Die damit verschärfte Risikoselektion habe bereits das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom August 2005 zurückgewiesen.
Alter und Geschlecht reichen als Kriterium zur Messung der Krankheitshäufigkeit (Morbidität) nicht aus. So nehmen 25 Prozent aller Versicherten (chronisch Kranke) rund 97 Prozent aller Leistungsausgaben in Anspruch. Ihre Versorgerkassen erhalten dafür allerdings nur 40 Prozent der Mittel aus dem Risikostrukturausgleich (RSA). Für die 75 Prozent gesunden Versicherten erhalten die Kassen dagegen 60 Prozent der RSA-Mittel - wobei nur drei Prozent der Leistungsausgaben auf diese Versicherten entfallen. Durch die gezielte Selektion Gesunder und der damit einhergehenden überhöhten RSA-Gutschriften könne eine Kasse somit günstigere Beitragssätze "subventionieren". Diese wettbewerbsfeindlichen Verzerrungen wollten
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