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11.07.2011 - dvb-Presseservice

BdV fordert gesetzgeberische Maßnahmen gegen den gewillkürten Abbruch von Revisionsprozessen durch die Versicherer

Die Versicherungswirtschaft verhindert immer dann eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in grundsätzlichen Fragen, wenn absehbar ist, dass sie den Rechtsstreit verlieren wird. Aus taktischen Gründen wird die Klage in letzter Minute anerkannt oder die Revision zurückgenommen. Damit sollen negative Grundsatzentscheidungen für die Versicherer vermieden werden.

Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), zu dem formell zwar rechtmäßigen, inhaltlich aber unvertretbaren Taktieren der Versicherer vor dem höchsten deutschen Zivilgericht: „Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes sind unverzichtbar. Sie dürfen nicht durch rein taktisches Verhalten hintertrieben werden. So darf nicht mit dem BGH umgegangen werden. Dessen Entscheidungen dienen der Wahrung des Rechtsfriedens, da Tausenden von Versicherungsnehmern das Führen einer Individualklage erspart bleibt. Diese Sachposition vertritt selbst der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.“

Erst in jüngster Zeit hat ein Versicherer bei der sehr umstrittenen Frage der Ratenzahlungszuschläge eine Revisionsentscheidung des BGH verhindert, indem er die Klage eines Verbraucherschutzverbandes überraschend anerkannte. Damit entzog er dem BGH die Möglichkeit, eine Grundsatzentscheidung zu fällen. Lediglich das landgerichtliche Urteil wurde rechtskräftig.

Hartmuth Wrocklage weiter: „Uns liegen zwischenzeitlich Dutzende von Schreiben von Versicherungsgesellschaften vor, die die berechtigten Forderungen der Versicherten zurückweisen. Die Begründung lautet immer stereotyp, es liege hier lediglich ein Anerkenntnisurteil vor, der BGH habe aber in der Sache nicht selbst entschieden – ein Unding!“

Vor diesem Hintergrund wendet sich der BdV mit einem dringenden Appell an die Politik. Hartmuth Wrocklage: „Es ist Zeit für eine konsequente Beendigung der aus Sicht der Verbraucher unvertretbaren Prozesstaktik der Versicherungsunternehmen. Entweder müssen die prozessbeendenden Erklärungen der Versicherer in der Revisionsinstanz an die Zustimmung der Prozessgegner gebunden werden. Oder es ist zugunsten des BGH die Möglichkeit zu eröffnen, von Amts wegen grundsätzliche Rechtsfragen auch dann noch im Beschlussverfahren zu entscheiden, wenn durch die Revisionsrücknahme oder das Anerkenntnis das Verfahren nach der jetzigen Rechtslage beendet wäre. Die Umsetzung unserer Forderung kostet nicht einmal etwas, sondern sie spart durch die Vermeidung von zahllosen unnötigen Individualprozessen immense Kosten und Ressourcen ein.“



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