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Bei einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt - VBG informiert über das D-Arzt-Verfahren

Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg arbeitsunfähig ist oder länger als eine Woche ärztlich behandelt wird, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser legt die weitere Behandlung fest, führt sie selbst durch oder überwacht die Behandlung durch einen anderen Arzt. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin.

Bundesweit sind 3.500 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Durchgangsärzte sind Fachärzte mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf die Behandlung von Unfallverletzten eingerichtet.

Informationen zum nächstgelegenen Durchgangsarzt erhalten Beschäftigte in ihrem Unternehmen. Auch sind alle niedergelassenen Ärzte über das Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung informiert. Über die VBG-Website unter www.vbg.de/unfallanzeige gelangt man außerdem zur Durchgangsärzte-Datenbank.

Unternehmer müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall eines Beschäftigten, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen, damit dieser seine Leistungspflicht prüfen kann. Mitgliedsunternehmen der VBG können einen Arbeitsunfall direkt online auf www.vbg.de melden.