Berufsgenossenschaft muss für Unfall nach privatem Essen leisten
7.1.2013 – Ein Beschäftigter, der während einer mehrtätigen Geschäftsreise auf dem Weg von einem privaten Treffen in sein Hotel verunglückt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Niedersachs ...