SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt die Zielsetzung des Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeits-
gesetzes, die zu hohen Arzneimittelkosten in den Griff zu bekommen. Allerdings halten wir einige Maßnahmen für problematisch.
Wir lehnen eine Bonus-Malus-Regelung, mit der das Verordnungsverhalten von Ärzten bestraft oder belohnt wird, entschieden ab. Die Patienten müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass sich ihr Arzt bei der Behandlung und der Wahl der Arzneimittel allein von medizinischen Erwägungen leiten lässt.
Wirtschaftliche Erwägungen des Arztes dürfen nicht dazu führen, dass Patienten notwendige Medikamente verweigert werden. Wir befürchten, dass gerade chronisch Kranke die Leidtragenden einer Bonus-Malus-Regelung sein werden.
Wir sehen die Gefahr, dass die Bonus-Malus-Regelung das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt beeinträchtigt. Wir fordern daher, diese Regelung ersatzlos zu streichen.
Kritisch sehen wir auch die geplante Absenkung der Festbeträge. Wir befürchten, dass die Patienten erhebliche Zuzahlungen leisten müssen, falls die Pharmaindustrie ihre Preise nicht auf das niedrigere Niveau der Festbeträge absenkt. Es darf nicht sein, dass die Patienten wieder die Zeche zahlen.
Zu den Regelungen, die unsere Unterstützung finden, gehören die Ausweitung der Festbetragsregelung auf Scheininnovationen sowie das Verbot der Naturalrabatte und eine herstellerneutrale Verschreibungssoftware. Die letzteren beiden Maßnahmen werden bewirken, dass sich Ärzte und Apotheker bei der Auswahl vergleichbarer Medikamente nur von fachlichen Erwägungen leiten lassen.
Das Einsparziel des Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetzes wird durch die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer konterkariert. Wir fordern daher, dass für Medikamente der ermäßigte Mehrwertsteuersatz eingeführt wird.
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