Branche begrüßt BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riesterrenten
Der BGH hat diese Woche entschieden, dass das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben nicht pfändbar ist, wenn die Beiträge auch tatsächlich gefördert worden sind. Erste Reaktionen aus der Branche bewerten das Urteil positiv.